Fanrechtefonds unterstützt erfolgreich Aufhebung Stadionverbot in Heidenheim

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In einem Verfahren gegen den 1. FC Heidenheim wehrte sich eine Anhängerin des VfL Osnabrück erfolgreich gegen ein gegen sie, im Jahr 2014, verhängtes Stadionverbot.

Obwohl das dem Stadionverbot zugrunde liegende Ermittlungsverfahren im Jahre 2015 eingestellt wurde, weigerte sich der 1. FC Heidenheim das Stadionverbot aufzuheben und schob nun andere Gründe vor.

Das Amtsgericht Osnabrück stellte nun fest, dass dieses Nachschieben von Gründen nicht rechtmäßig sei und das Stadionverbot umgehend aufgehoben werden muss.

AG Osnabrück, Urteil vom 25.02.2016, Az. 13 C 3472/15 (10)