Heidenheim gibt nicht auf

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Auch wenn das Stadionverbot gegen die Anhängerin des VfL Osnabrücks seit dem 30. Juni 2016 abgelaufen ist, versucht der 1. FC Heidenheim gegen das Urteil, wonach das Stadionverbot nicht aufrecht erhalten werden kann, Berufung einzulegen.
In diesem AG Osnabrück, Urteil vom 25.02.2016, Az. 13 C 3472/15 (10) wird darauf hingewiesen, dass das Stadionverbot auf einem Ermittlungsverfahren beruhte welches eingestellt wurde. Der 1. FC Heidenheim versuchte jedoch nachträglich, das Stadionverbot auch durch einen Verstoss gegen die Stadionordnung zu begründen. Dieses „Nachschieben“ von Gründen wies das Gericht zurück.

In dem neuen Versuch ein Berufungsverfahren gegen dieses Urteil zu erreichen, wird nun erneut versucht den Verstoss gegen die Stadionordnung zu belegen und das Stadionverbot damit zu begründen.

Letzte Informationen lassen darauf schließen, dass diese Berufung wohl nicht zugelassen wird.

Es bleibt spannend…