Riesen-Erfolg im Twitter-Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

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Die Fanhilfe Magdeburg hat mit Unterstützung des Fanrechtefonds ein wichtiges Urteil erstritten, das der oft unsäglichen Twitterei von Polizeibehörden deutliche Schranken setzt:

Riesen-Erfolg im Twitter-Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht Münster

Ein Fan des 1. FC Magdeburg hat heute eine Klage um einen umstrittenen Twitter-Post der Polizei Duisburg gewonnen. Die Polizei muss die Rechte von Fußballfans und somit den Grundsatz der Neutralität auch im Internet wahren. Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung.

Am heutigen Tag wurde mit großer Spannung die Urteilsverkündung im sogenannten Twitter-Prozess erwartet. Beim Auswärtsspiel des 1. FC Magdeburg in Duisburg im Februar 2017 hat die Polizei über Twitter ein Foto veröffentlicht, was mehrere Clubfans zeigt und den Fans grundsätzlich unterstellt, verbotene Handlungen vollziehen zu wollen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat heute festgestellt, dass die Veröffentlichung von Bildaufnahmen mit Clubfans vor dem Gästeeingang, verbunden mit einem Generalverdacht, nicht den Anforderungen entspricht, die das Bundesverfassungsgericht an die Veröffentlichungen des Staates stellt, die Rechte Dritter – also die der Fußballfans – beeinträchtigen und damit rechtswidrig war.

Fast sechs Jahre hat es bis zur Urteilsverkündigung gebraucht, um dieses Urteil mit bundesweiter Signalwirkung zu erwirken und die tendenziöse Berichterstattung der Polizeibehörden in Bezug auf Fußballfans zu rügen. Durch das Urteil wurden die Persönlichkeitsrechte von Fußballfans gestärkt und die Pflicht zur Neutralität behördlicher Arbeit unterstrichen. Die Fanhilfe Magdeburg fordert, dass die Polizei ihre Öffentlichkeitsarbeit in den sozialen Medien endlich überarbeitet. Es ist nicht Aufgabe der Polizei, das öffentliche Meinungsbild zu prägen – dies obliegt der Presse und zivilgesellschaftlichen Akteuren.

Im Rahmen des Prozesses wies die Polizei Nordrhein-Westfalen darauf hin, die Tweets des Tages auf welchen Personen abgebildet waren, aus Wahrung der Persönlichkeitsrechte nachträglich entfernt zu haben. Wir fordern, dass keine Bilder von Personen ohne deren Einwilligung überhaupt erst aufgenommen und über Polizei-Profile in den Sozialen Medien veröffentlicht werden dürfen. Nur dies würde den Persönlichkeitsrechten von Bürgern gerecht werden. Schließlich möchte niemand unfreiwillig mit der Polizei in Verbindung gebracht werden.

Der die Klägerin in beiden Instanzen vertretende Rechtsanwalt Dr. Hüttl betont nach dem Urteil: „Das Oberverwaltungsgericht hat mit dem heutigen Urteil nicht alleine die Rechte von Fußballfans, sondern vielmehr die Rechte aller Bürger gestärkt. Die Abbildung von Personen und – so wie hier – die unrichtige Darstellung von Sachverhalten durch die Polizei in den Sozialen Medien ist grundsätzlich geeignet, in das allgemeine Persönlichkeitsrecht Betroffener einzugreifen. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat hierzu heute klare Regeln sowie Prüfmaßstäbe aufgestellt und ist zu dem Ergebnis gelangt, dass sich die beklagte Polizeidirektion Duisburg rechtswidrig verhalten hat. Ich hege die Hoffnung, dass dieser eindeutige Richterspruch nun zum Umdenken und reflektiertem Agieren der Polizeibehörden führt.“

Die Fanhilfe Magdeburg bedankt sich für den Einsatz der mutigen Klägerin, diesen fast sechs Jahre langen Weg stellvertretend für alle Fußballfans gegangen zu sein. Ein großer Dank gilt zudem Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl für seinen hervorragenden Einsatz.

https://www.fanhilfe-magdeburg.de/