Spenderversammlung

In der, mindestens alle zwei Jahre stattfindenden, Spenderversammlung berichtet der Kassenrat über Mittelaufkommen und -verwendung des Fonds. Die Spenderversammlung wählt einen neuen Kassenrat und beschließt über etwaige Satzungsänderungen. In der Spenderversammlung stimmberechtigt sind alle Spender, die zum Stichtag zwei Monate vor der Versammlung mindestens ein halbes Prozent des Spendenaufkommens seit Einrichtung des Fonds oder mindestens ein halbes Prozent des Spendenaufkommens seit dem Stichtag der letzten Spenderversammlung beigetragen haben. Alle nicht stimmberechtigten Spender sind berechtigt, an der Spenderversammlung ohne Stimmrecht teilzunehmen, sofern ihre letzte Spende nicht länger als fünf Jahre zurückliegt.

Mitglieder des Kassenrats

  • Helen Breit, Freiburg
  • Jörn Brauer, Osnabrück
  • Arne Lorenz, Ulm
  • Ols Weidmann, Berlin
  • Sig Zelt, Berlin
  • Wilko Zicht, Bremen

Treuhänder

Rechtsanwalt Tobias Westkamp, Köln

Spendenkonto

Kontoinhaber:
RA Tobias Westkamp

IBAN:
DE11 3705 0299 0000 3793 88

BIC:
COKSDE33XXX
(KSK Köln)

Verwendungszweck:
Fanrechtefonds, Name, E-Mail-Adresse!!!