Fanrechtefonds unterstützt Aktion gegen Datenweitergabe der Polizei an Vereine

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Die AG Fananwälte hat mit förmlichen Datenschutzeingaben die Landes-Datenschutzbeauftragten in einigen Bundesländern eingeschaltet, um die Datenweitergabe der Polizei an Fußballvereine – die die AG Fananwälte für rechtswidrig hält – einer datenschutzrechtlichen Prüfung zuzuführen. Die Polizei übermittelt in Fällen, in denen sie ein Ermittlungsverfahren gegen bestimmte Personen eingeleitet hat, persönliche Daten an die privaten Fussballclubs mit dem „Antrag“, gegen diese Person ein Stadionverbot zu verhängen. Dies geschieht auch und gerade bei Vorkommnissen, die sich weit außerhalb der Stadien, z. B. an Bahnhöfen oder in den Innenstädten oder auf der Heimreise, und oft Stunden nach Ende eines Spiels ereignet haben. (Siehe Pressemitteilung der AG Fananwälte.)

Der Fanrechtefonds begrüßt dieses Vorgehen der AG Fananwälte und wird etwaige Rechtsstreitigkeiten, die sich daraus ergeben, finanziell unterstützen. In einem bereits vor Gericht anhängigen Fanrechtefonds-Fall geht es um ein bundesweites Stadionverbot gegen einer Fan, der am Bahnhof im betrunkenem Zustand eine Tube Haargel und eine Flasche Wasser im Gesamtwert von 4,94 Euro stehlen wollte und beim Fluchtversuch den Ladendetektiv zur Seite geschubst hat. Wir halten sowohl die Weitergabe seiner persönlichen Daten durch die Polizei an den Verein als auch die Verhängung eines bundesweiten Stadionverbots durch den Verein in diesem Fall für krass rechtswidrig.