Bundesverfassungsgericht kündigt Entscheidung über Stadionverbote an

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Wie viele gemerkt haben, war es um den Fanrechtefonds in der letzten Zeit etwas still geworden. Das lag nicht daran, dass wir unsere Arbeit eingestellt hätten. Vielmehr wirken wir alle an verschiedenen Baustellen mit, und da gab es leider in der jüngeren Vergangenheit mehr zu tun, als uns allen lieb war – sahen und sehen wir doch unsere geliebte Fußball(fan)kultur akut bedroht. Gelitten hat in dieser Situation leider unsere Öffentlichkeitsarbeit als Fanrechtefonds – was sich wieder zum Besseren wenden soll.

Zu diesem Zwecke haben wir uns auf der Spenderversammlung im Januar personell neu aufgestellt. Künftig werden wir nicht nur mehr darauf warten, dass uns Betroffene um Hilfe rufen, sondern mit einem Netzwerk von Ansprechpartnern aktiv in den Fanszenen nach geeigneten Musterfällen fahnden. Aber auch in den vergangenen zwei Jahren konnten wir einige Verfahren erfolgreich zugunsten von Fußballfans bestreiten. Dazu in Kürze mehr.

In der vergangenen Woche erreichte uns die Nachricht, dass das Bundesverfassungsgericht auf seiner Jahrespressekonferenz angekündigt hat, voraussichtlich noch im Laufe dieses Jahres über unsere seit Dezember 2009 anhängige Verfassungsbeschwerde gegen bundesweite Stadionverbot zu entscheiden. Von den zum Jahreswechsel insgesamt noch 3.371 anhängigen Verfassungsbeschwerden kamen weniger als zwei Prozent zu der Ehre, auf diese Weise angekündigt zu werden. Wir gehen daher davon aus, dass das Gericht „unserem“ Verfahren die Bedeutung zumessen wird, die es verdient. Etwas Sorgen macht uns, dass vom Gericht bisher noch keine sachverständigen Auskunftspersonen um Stellungnahme gebeten wurden. Dies wäre erfahrungsgemäß Grundvoraussetzung, um eine realistische Aussicht auf Erfolg zu haben.

Wir werden den weiteren Fortgang des Verfahrens aufmerksam verfolgen und an dieser Stelle darüber berichten.