Was darf die Polizei auf Twitter?

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Der Fanrechtefonds unterstützt gemeinsam mit der Fanhilfe Magdeburg einen Fall, der möglicherweise klärt, in welcher Form die Polizei Öffentlichkeitsarbeit auf Twitter betreiben darf. Wir finden: Die Polizei ist zu einer sorgfältigen und wahrhaftigen Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet. Wenn sie nicht dem Reiz widerstehen kann, mit unsachlichen Tweets Aufmerksamkeit zu erzeugen, dann sollte die Polizei die Finger von sozialen Medien lassen.

Im Verfahren gegen die Polizei Duisburg erwartet der Rechtsanwalt Dr. Andreas Hüttl ein Urteil. Am 6. Juni hatte vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ein Fan des 1. FC Magdeburg die Rechtmäßigkeit eines Tweets der Polizei bemängelt. Die Klage wurde von der zuständigen Richterin für zulässig erachtet. Ein Urteil ergeht nun schriftlich.

Dr. Hüttl, Anwalt der Fanhilfe Magdeburg und Vertreter des 1. FCM-Fan, begrüßt die Entscheidung des Gerichts. Ein Magdeburger Fan beklagt in dem Verfahren die Rechtmäßigkeit eines Tweets der Polizei. Am 24. Februar 2017 spielte der 1. FC Magdeburg beim MSV Duisburg. Fans bereiteten für dieses Spiel eine Choreografie vor. Regenjacken, sogenannte Ponchos, wurde hierfür herausgegeben.

Die Polizei machte vom Einlass am Duisburger Stadion ein Foto und verbreitete das Bild mit dem Text: „#MSVFCM Stau am Gästeeingang, einige Fans haben sich Regencapes angezogen um die Durchsuchung zu verhindern.“ Ein Fan fühlte sich damit von der Polizei in den öffentlichen Medien bloßgestellt und diffamiert. Am 6. Juni kam es zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. Ein Urteil soll schriftlich ergehen.

Die Klagenden vertreten die Ansicht, dass sich die Polizei Duisburg rechtswidrig verhalten hat. Der Sachverhalt wurde falsch dargestellt. Kein Fan des 1. FC Magdeburg hatte die Regenjacke an, um eine Durchsuchung zu verhindern. Daneben konnte in der mündlichen Verhandlung nachgewiesen werden, dass die Aufforderung der Polizei Duisburg zum Ablegen der Ponchos erst ca. 25 Minuten nach der Anfertigung des Fotos, auf der die Fans und die Klägerin abgebildet wurden, über den Lautsprecherwagen der Polizei vorgenommen wurde.

Es ist nicht hinzunehmen, dass Fußballfans von der Polizei in den sozialen Netzwerken grundlos an den Pranger gestellt werden. Da es bisher sehr wenige Urteile hierzu gibt, kommt dem Verfahren eine erhebliche allgemeine Bedeutung zu. Der bundesweit aktive Fanrechtefonds sowie die Fanhilfe Magdeburg unterstützen die Klage.