Erklärung des Fanrechtefonds zu den jüngsten Vorkommnissen bei Fußballspielen der oberen Ligen

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er Fanrechtefonds setzt sich dafür ein, dass Fußballzuschauer in deutschen Stadien anständig und rechtskonform behandelt werden. Handlungen, die die Unterbrechung oder gar den Abbruch von Spielen provozieren, wie das Werfen von Feuerwerkskörpern auf das Spielfeld oder in Zuschauerblöcke, gefährden die Gesundheit von Menschen und richten sich gegen den Fußballsport. Derartiges wird vom Fanrechtefonds strikt verurteilt.

Erfreut haben wir seit 2007 die Bemühungen des DFB zur Kenntnis genommen, zu einem vertrauensvollen Miteinander mit der großen Mehrheit der aktiven Fußballfans zu kommen, die sich redlich um eine lebendige und friedliche Fankultur bemühen. Ein Bestandteil dieser Bemühungen war eine Überarbeitung der Stadionverbots-Richtlinien. Die teilweise Lockerung der Bestimmungen war auch der Tatsache geschuldet, dass von den aussprechenden Vereinen vielfach die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt wurde und in einer Reihe von Fällen eben nicht unbelehrbare Randalierer von bundesweiten Stadionverboten betroffen waren und sind, sondern Fans, die lediglich in Verdacht gerieten, Verstöße begangen zu haben.

Mit Verwunderung beobachten wir nun, dass verschiedene Seiten Druck auf den DFB auszuüben versuchen, diese Änderungen rückgängig zu machen. Dabei wird vom DFB verlangt, mit langjährigen Stadionverboten gegen Verdächtige vorzugehen, bei denen selbst die Polizei und Staatsanwaltschaft nicht aufklären kann – oder wegen Geringfügigkeit gar nicht aufklären will – ob die gegen die Betreffenden erhobenen Vorwürfe einer innerhalb oder außerhalb des Stadions begangenen Straftat wahr sind. Dabei soll der DFB in der zeitlichen Wirkung weit über die vom Strafrecht für Gerichte vorgesehenen Möglichkeiten der Erteilung von Auflagen und Weisungen hinausgehen.

Es kann nicht die Aufgabe eines Fußballverbandes sein, kraft des Zivilrechts dort abzustrafen, wo das staatliche Machtmonopol versagt. Ebenso wenig kann von einem Fußballverband verlangt werden, Defizite zu beheben, die entstehen, wo sozialpädagogische Arbeit von den Ländern, den Kommunen oder in den Vereinen vernachlässigt oder gar torpediert wird. Etwa ein lebenslanges Stadionverbot zu fordern, mag im Fall schwerster Vergehen unverantwortlicher Wiederholungstäter verständlich erscheinen. Zu erwarten, dass sich der DFB zum Richter in einem solchen Verfahren macht, ist jedoch ebenso aberwitzig, wie wenn man etwa vom Hotel- und Gaststättenverband verlangte, dafür zu sorgen, betrunkene Fahrzeugführer bundesweit und lebenslang vom Besuch von Gaststätten auszuschließen.

Hingegen werden die unverkennbaren Bemühungen des DFB, die besonnenen Kräfte in den Fanszenen zu stärken, langfristig die Sicherheit bei Fußballspielen verbessern und finden unsere volle Zustimmung.